Diskussion:Finanzordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | # Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“ | ||
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| + | # Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5€ zu stellen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall. | ||
| + | (Soll darüber entwschieden werden oder automatsiche bei Vorlage einer Bescheinigung?) | ||
| + | # Der Jahresbeitrag zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig. | ||
| + | (Mindestens beim "kleinen" Beitrag ist ein Jahresbeitrag in einem Rutsch zu viel) | ||
Version vom 10. August 2011, 11:30 Uhr
In bewährter Manier von den Freifunkern übernommen und angepaßt.
Bei folgenden Punkten mit ich mir unsicher, ob wir das so brauchen/wollen. Grund jeweils in Klammern
Mitgliedsbeiträge
- jedes Mitglied kann freiwillig einen höheren Beitrag zahlen. Kann ein Mitglied nach Selbsteinschätzung einen höheren Beitrag zahlen, so wird aus Gründen wird ein Beitrag von mindestens 23€ empfohlen.
(Formulierung)
- Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“
(brauchen wir den Zusatz?)
- Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5€ zu stellen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall.
(Soll darüber entwschieden werden oder automatsiche bei Vorlage einer Bescheinigung?)
- Der Jahresbeitrag zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.
(Mindestens beim "kleinen" Beitrag ist ein Jahresbeitrag in einem Rutsch zu viel)