Benutzer:Rdiez/WieManMitgliedsbeiträgeVonDerSteuerAbsetzt: Unterschied zwischen den Versionen

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= Wie man Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzt =
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: Achtung: Ich bin kein Fachmann im Bereich Steuerberatung, ich gebe einfach mein Bestes hier. Bei Fehlern bitte [[Benutzer:rdiez|mir Bescheid sagen]].
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Den /dev/tal Mitgliedsbeitrag und weitere Spenden an den Verein kann man von der Steuer absetzen. Der Nachteil ist, dass der Staat dadurch noch mehr darüber erfährt, wo du dich in deiner Freizeit rumtreibst.
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== Wie es sein sollte ==
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Der Idealfall ist wie folgt: Der Verein / die Partei / das WasAuchImmer erzählt jedem neuen Mitglied, dass so etwas möglich ist. Der Verein sendet dann netterweise am 1 Januar eine E-Mail an alle Mitglieder mit einem Link auf die Zuwendungsbescheinigung. Zusätzlich wird da erläutert, wo der Betrag in der Steuererklärung einzutragen ist. Sollte man diese E-Mail verlegen, kann man sich bei der Website des Vereins anmelden und die Bescheinigung und die Erklärung nochmal herunterladen.
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Leider wollen die meisten Vereine / etc. meiner Erfahrung nach diese Arbeit nicht leisten, und jedes Mitglied muss sich selbst darum kümmern. Wenn du von dieser Möglichkeit nicht weißt, hast du einfach Pech gehabt und Geld ans Finanzamt geschenkt. Das ist die übliche "aufpassen oder verpassen" Kultur, darüber wollte ich schon immer einen separaten Beitrag schreiben.
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== Lohnt es sich? ==
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Ob es sich lohnt, den Beitrag bei der Steuererklärung anzugeben, hängt davon ab, wie viel Geld du insgesamt für solche Zuwendungen im Jahr bezahlt hast. Es gibt eine Sonderausgaben-Pauschale von 36 €, die ohne Angaben automatisch abgezogen wird. Wenn du weniger als 36 € bezahlt hast (das doppelte bei Zusammenveranlagung, also 72 €), wird der Betrag sowieso nicht berücksichtigt. Bei /dev/tal kostet eine normale Mitgliedschaft 13,37 € x 12 = 160,44 € jährlich. Angenommen du bist nicht Mitglied bei anderen Vereinen, das wäre 124,44 € über die 36 € Grenze. Sollte dein Einkommenssteuersatz bei 25 % liegen, sparst du dann 25 % von 124,44 €, also 31,11 €, jährlich an Steuer.
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Das Thema kann übrigens schnell schwierig werden: es gibt bestimmte Grenzen gemessen an deinem Einkommen, nicht alle Vereine sind für diesen Zweck anerkannt, u.s.w. Diese Geschichte kann ein ziemlicher Zeitfresser werden.
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== Die Belege selbst sammeln ... ==
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Als erstes solltest du den Betrag in der Steuererklärung angeben. Wenn du die ELSTER Software verwendest, guck in den "Hauptvordruck", "Sonderausgaben", "Spenden und Mitgliedsbeiträge". Fürs Jahr 2012 war das Feld Nummer 49.
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Das Steueramt verlangt einen Zuwendungsnachweis. Bis 200 € je Zuwendung reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung deiner Bank (siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer-Durchf%C3%BChrungsverordnung EStDV 2000], §50, Abschnitt 2). Bei einer politischen Partei ist es damit erledigt, aber bei einem Verein wie /dev/tal muss man zusätzlich einen "Vereinfachten Zuwendungsnachweis" mit bestimmten Pflichtangaben für solche Quittungen einreichen. Der Verein muss dieses Dokument zur Verfügung stellen. Es ist generisch für alle Mitglieder formuliert und könnte so heißen: "Beleg zum vereinfachten Zuwendungsnachweis gemäß §50 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) für Zuwendungen bis 200 €".
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Wenn du deinen Beitrag monatlich zahlst, sind das 12 Bareinzahlungsbeleg oder 12 Überweisungsnachweise, plus der vereinfachte Zuwendungsnachweis vom Verein.
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Du kannst auch einen Kontoauszug benutzen, aber wenn du nicht möchtest, dass der Staat noch mehr über dich weißt, solltest du andere Informationen auf dem Kontoauszug ausblenden oder schwarz malen, was etwas Zeit kostet. Es kann ziemlich ärgerlich werden, weil man normalerweise monatlich bezahlt, also du wirst wohl eine Menge ausblenden müssen.
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Wenn du einen Dauerauftrag bei der Bank eingestellt hast, und die Bank ihre Website gut implementiert hat, könntest du Glück haben, aber das ist oft nicht der Fall. Zum Beispiel, bei der Postbank kannst du nur 100 Tage zurückgehen, und einen separaten Beleg für die tatsächliche Bezahlungen kannst du nur für Überweisungen herunterladen, und nicht für Daueraufträge oder für Lastschrifte (Stand in Januar 2014). Daher, wenn du deine Steuererklärung machst, ist es schon zu spät, um die alten Belege ab Januar letztes Jahres herunterzuladen, oder du hast halt auf dem "falschen" Weg bezahlt. Also du darfst jetzt eine Menge volle Kontoauszüge von Hand verarbeiten. Online Banking kann schon zum Nachteil werden! Also, alle 2 oder 3 Monate solltest du die Belege herunterladen und gut aufbewahren.
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An dieser Stelle wird schnell klar, warum ein automatischer Vorgang für Zuwendungsbescheinigungen beim Verein vielen Mitgliedern eine Menge Zeit sparen kann.
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Es ist kein Wunder, dass es anscheinend gang und gäbe ist, diese Belege bei der Steuererklärung zu "vergessen", in der Hoffnung, dass das Steueramt sich die Mühe auch nicht gibt, die Belege anzufordern.
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== ... oder eine Zuwendungsbescheinigung vom Verein verlangen ==
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Solltest du die Geduld verlieren, oder möchtest du einfach die Arbeit nicht selbst machen, kannst du deine Bescheinigung vom Verein verlangen. Der Nachteil ist, du machst dir da wohl keine Freunde. Oft besteht die Verwaltung aus anderen Mitgliedern, die diese Arbeit "freiwillig" machen (müssen). Allerdings kann es dir auch passieren, dass bestimmte andere Mitglieder generell weniger Rücksicht nehmen oder "wichtiger" sind als du, und für sie gibt es immer eine nette Bescheinigung, während du zu Hause deine Kontoauszüge ackerst.
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Bei größeren Vereinen, Parteien, etc., wo die Verwaltungspersonal vielleicht ordentlich bezahlt wird, hilft oft eine Fristsetzung mit Androhung der Spendenrückforderung. Denn, wenn du Geld bezahlst hast, hast du ein Recht auf eine Quittung. Von der [http://de.wikipedia.org/wiki/Quittung Quittung] Artikel bei Wikipedia: "Nach deutschem Recht ist der Gläubiger auf Verlangen des Schuldners verpflichtet, eine Quittung nach Empfang einer Leistung auszustellen (§ 368 BGB)." So weit dürfte es aber nicht kommen, weil es geradezu vereinsschädlich ist, sich die Mitglieder oder Spender auf diese Weise zu vergraulen.
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Der Verein muss immer [http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Spenden ein amtliches Muster] für den Beleg verwenden, daher sehen alle gleich aus. Es gibt sogar ein Muster für eine Sammelbestätigung mit einer Tabelle mit 12 Zeilen, wo vermutlich alle monatlichen Mitgliedsbeiträge des Jahres auf einmal aufgelistet werden können. Damit brauchen die Mitglieder nicht mehr 12 + 1 Belege beim Steueramt einzureichen, ein einziges Dokument tut es auch.
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=== Wenn es mit dem Termin nicht klappt ===
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Du solltest die Zuwendungsbescheinigung rechtzeitig anfordern, am besten träg einen Vermerk in deinem Kalenderblatt für Januar ein. Der Grund dafür ist, die meisten Leute finden die Steuererklärung lästig und machen es ziemlich spät. Wenn du dann eine Bescheinigung vom Verein schnell brauchst, kann es knapp mit dem Termin werden, weil die Verwaltung gerade sehr beschäftigt ist, weil der E-Mail Server streikt, weil 2 Vorstandsmitglieder zusammen unterschreiben [Fußnote 1] müssen, weil du vielleicht nur Freitags kommst, u.s.w.
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Es könnte sein, dass es am Ende mit dem Termin doch nicht klappt. Oder du musst immer deine Steuererklärung nachträglich vervollständigen, weil ein anderes Dokument fehlt, z.B. die Jahresabrechnung vom Grundstücksverwalter. Vergiss dann nicht in dem Brief ans Finanzamt zu erwähnen, dass du nachträglich dieses oder jenes Dokument einreichen wirst. Somit ist deine Steuererklärung nicht als endgültig markiert. Ansonsten kann es sich als schwierig erweisen, Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen.
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== Mehr Informationen ==
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Für weitere Details zum Thema Belege kann man in die [http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer-Durchf%C3%BChrungsverordnung Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 2000)] reingucken.
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Fußnote 1: Der Antrag "Zur Einreichung der Steuerunterlagen für die normalen Mitgliedsbeiträge soll künftig nur eine Unterschrift nötig sein" wurde bei ''/dev/tal'' durch eine Mitgliederversammlung [http://www.devtal.de/wiki/Protokoll_2013-07-24 abgelehnt] (!).
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2015, 17:09 Uhr

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