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Brandschutz

Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung und Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Ausstattung mit Feuerlöschern: Die Werkstatt (FabLab und Fahrradwerkstatt) hat eine Raumgröße 123.5m². Daraus ergibt sich eine Notwendigkeit von mindestens 12 Löschmitteleinheiten in der Grundausstattung (gemüß Tabelle 3, ASR A2.2).

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: In der Werkstatt liegt eine erhöhte Brandgefährdung im Sinne der ArbStättV vor. Zusätzliche Maßnahmen sind daher angezeigt.

Maßnahmenempfehlungen:

Bereitstellung von 2 Feuerlöschern mit je 6LE. Das ergibt zusammen 12LE und damit das in der Grundausstattung geforderte Löschvermögen. Empfehlung: Schaumlöscher richten viel weniger Schaden an als Pulverlöscher und sind einfacher zu bedienen, allerdings auch etwas teurer.

Die Feuerlöscher sollen an verschiedenen Punkten in der Werkstatt aufgestellt werden, damit im Brandfall möglichst schnell der jeweils nächste Feuerlöscher erreicht werden kann. Vorschlag: ein Feuerlöscher zwischen PC-Tresen und Eingang, ein zweiter am Durchgang zur Fahrradwerkstatt oder in der Fahrradwerkstatt.

Die Feuerlöscher müssen leicht zugänglich, sollen gut erreichbar und nicht zu hoch angebracht (Griffhöhe ca. 80-100 cm) werden, damit sie auch von kleineren Personen leicht aufgenommen werden können. Sind die Feuerlöscher nicht gut sichtbar, muss ihr Standort gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ kenntlich gemacht werden. Die Schilder, die wir noch da haben, sind zwar alt und entsprechen nicht mehr der aktuellen ASR A1.3, dürfen aber noch angebracht werden, wenn andere alte Schilder bereits hängen, um eine gemischte Kennzeichnung zu vermeiden.

Unterweisung der Buttonträger (Feuerlöscher nicht zustellen, Verhalten im Brandfall, Standorte und Bedienung der Feuerlöscher).

Weitere Maßnahmen aufgrund der erhöhten Brandgefährdung:

- Einrichtung einer Brandmeldeanlage mit lautem Alarm.

- Verbot von feuergefährlichen Arbeiten (schweißen, flexen, etc.) in der Werkstatt.

- Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit zur Vermediung von Engstellen/Stolperstellen in den Verkehrswegen und Vermeidung von Staubablagerungen.

- Brandlasten gering halten durch Trennung von Werkstatt und Lager.

- Lasercutter nur mit Absaugung betreiben (bestenfalls technisch sicherstellen).