UTOPIAwerkstadt:Zugangsregelung

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Zugangsberechtigung

Nur eingewiesene Personen dürfen die Werkstatt aufschliessen (Zugangsberechtigung). Nicht eingewiesene Personen dürfen die Werkstatt nutzen, wenn eine eingewiesene Person die Werkstatt aufgeschlossen hat und anwesend ist.

Werkstatteinweisung

Nur Mitglieder von UTOPIAstadt, bzw. der dort ansässigen Initiativen, können durch die Einweisung eine Zugangsberechtigung erlangen. Weitere Personen nur nach Einzelfallentscheidung. Einweisen dürfen Markus, Christoph, Stephan, Ralf, Nico und Nils. Damit sich eingewiesene Personen ausweisen können, erhalten sie einen UTOPIAwerkstadt-Button. Die Einweisung und Buttonvergabe erfolgt nur bei den Planungstreffen.

Inhalt der Werkstatteinweisung

Zugangsregelung

Der Schlüssel hängt an der Theke im Hutmacher. Du musst dem Thekenpersonal deine Zugangsberechtigung nachweisen (Button vorzeigen). Wenn du den Schlüssel übernimmst, hast dich in der Schlüsselliste einzutragen. Wenn du ihn wieder zurückgibst oder an jemanden anderen (der- oder diejenige muss natürlich ebenfalls unterwiesen sein) weitergibst, musst du dich aus der Liste austragen.

Du bist in der Zeit, in der du den Schlüssel hast, verantwortlich für eine sachgemäße Nutzung der Werkstatt. Wenn du die Werkstatt verlässt, hast du die Werkstatt aufgeräumt und ordnungsgemäß abgeschlossen zu hinterlassen. Wenn du den Schlüssel weitergibst, hast du für eine ordnungsgemäße Übergabe zu sorgen.

In der Zeit, in der du den Schlüssel hast, hast du "Raumrecht" und entscheidest ob weitere Personen ohne Unterweisung die Werkstatt nutzen dürfen.

Alle Werkstattnutzer müssen auf eine sachgemäße Nutzung durch die Anwesenden achten und sicherstellen, das die Maschinen nur mit Einweisung auf die jeweilige Maschine genutzt werden.